Freitag, 30. März 2012

Go West: Das US-GHS

Gefährliche Stoffe/Zubereitungen/Gemische nach den USA exportieren
Von Dr. Norbert Müller *)

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich Zeit gelassen mit der Umsetzung des UNGHS. Doch jetzt geht es Schlag auf Schlag.

Die Vorschriften für
  • die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen/Gemischen
  • das Sicherheitsdatenblatt
findet man im US Code of Federal Register (CFR) im Titel 29 („CFR 29“) im Teil 1910 (§§ 1910.1 bis 1910.1200), betitelt „Hazard Communication System“, kurz HCS.

Was muss ein Exporteur von gefährlichen Stoffen/Zubereitungen/Gemischen davon wissen? Lesen Sie hierzu eine Zusammenfassung von Dr. Norbert Müller, Schenker AG.

www.chem-academy.com/fachartikel

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